Was ist Beratungshilfe?
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden.
Wer erhält Beratungshilfe?
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dies sind in der Regel Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Aber auch bei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Wie erhalte ich Beratungshilfe?
Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich die Beratungshilfe mit Hilfe eines Formulars bei Gericht zu beantragen. Das hierzu erforderliche Formular finden Sie in unserem Download-Bereich.
Der Antrag auf Beratungshilfe muss binnen 4 Wochen nach Beratungsbeginn, also nach dem ersten Besprechungstermin beim zuständigen Amtsgericht eingehen, sonst wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.
Um eine Ablehnung der Beratungshilfe zu verhindern, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag nebst den erforderlichen Belegen schnellst möglich bei uns im Büro ein.
Sollten noch Fragen offen sein, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitarbeiterinnen.