Fachanwälte

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Ein Fachanwalt

in einem Rechtsgebiet ist ein nachgewiesener Spezialist auf diesem Gebiet. Anders als Rechtsanwälte, die sich als Spezialisten bezeichnen, ohne eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen muss ein Fachanwalt seine Qualifikationen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dies setzt voraus, dass er/sie geprüft wird von der Rechtsanwaltskammer im Rahmen von Seminaren, die auch mit 3 Abschlussklausuren versehen sind. Außerdem muss eine Fachanwältin/ein Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer seine praktische Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen, indem er der Rechtsanwaltskammer belegt, dass er schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig ist. Geregelt sind diese Voraussetzungen in der Fachanwaltsordnung. Daraus geht schon hervor, dass ein Fachanwalt jedenfalls immer seine Qualifikationen nachgewiesen hat und auch fortlaufend nachweisen muss durch Fortbildungsveranstaltungen, die dieser in einem Jahr belegen und der Rechtsanwaltskammer nachweisen muss, um seinen Fachanwaltstitel zu behalten.