Mediation

Mediation (lateinische ,,Vermittlung“)

auch außergerichtliche Konfliktlösung genannt, dient der strukturierten, konstruktiven Beilegung von Konflikten mit Hilfe einer dritten, nicht beteiligten Person. Die Mediation zielt darauf ab, eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, bei der die Bedürfnisse und Interessen aller Parteien berücksichtigt werden. Es wird angestrebt, unter Berücksichtigung aller Konflikthintergründe eine für alle Parteien dauerhafte friedvolle und verbindliche Lösung für die Zukunft zu finden.

Hilfreich ist die Mediation vor allem bei der Regelung von Vermögensfragen bei Scheidungsverfahren, Vereinbarungen hinsichtlich des Sorgerechts oder des Umgangsrechts bei der Trennung der Eltern, wie im Nachbarschaftsrecht und Arbeitsrecht (z.B. bei Mobbing).

 

Die Vorteile der Mediation auf einen Blick

  • Berücksichtigung der individuellen Interessen aller Parteien
  • Reduzierung von Gerichts-, Rechtsanwalts- und möglichen Sachverständigenkosten
  • Flexible, unbürokratische Lösung der Probleme
  • Gewinn beider Konfliktparteien durch Herstellen des Einvernehmens

Vertraulichkeit

Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. Sie gilt nicht nur für den Mediator, sondern für alle in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während der Mediation keiner Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zum Nachteil gereicht.

 

Der Ablauf der Mediation

  1. Auftragsklärung: Informationserteilung über den Ablauf, Ziele und Kosten der Mediation. Aufklärung der Rolle und Haltung des                                                   Mediators.
  2. Themensammlung: Streitpunkte und Anliegen werden zusammengestellt und strukturiert dargestellt.
  3. Positionen und Interessen: Beginn der Problembearbeitung. Austausch von  Informationen, Wahrnehmungen und Daten. Erhellung des Konflikts. Entwicklung von gerechten und sinnvollen Lösungen.
  4. Lösungsoptionen: Sammeln von Lösungsoptionen. Verhandlung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösungsoptionen. Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten der Lösungsvorschläge.
  5. Abschlussvereinbarung: Schriftliches Festhalten der Mediationsergebnisse. Kon- krete Regelung der weiteren Vorgehensweise.

 

Bei jeglichen Fragen rund um das Thema ,,Mediation“ steht Frau Rechtsanwältin Brigitte Hendricks Ihnen unterstützend zur Seite.